AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
THE GRAND PEARL
Allgemeine Geschäftsbedingungen
The Grand Pearl - Dinner & Show, Restaurant, Events & After Show
Version 2 - rechtsförmige Fassung
Inhaltsübersicht
1. Anwendungsbereich und Vertragsparteien
2. Reservierung, Buchung und Zustandekommen des Vertrags
3. Buchungen über Drittanbieter
4. Preise, Abgaben und Zahlung
5. Stornierung, No-Show und verspätete Stornierung
6. Ausschluss des gesetzlichen Rücktrittsrechts bei terminbezogenen Leistungen
7. Gruppenreservierungen und Anzahlungen
8. Altersbeschränkungen und Ausweispflicht
9. Ticketkategorien, Sitzplatzzuweisung und Upgrades
10. Menü, Speisen, Getränke und besondere Ernährungsanforderungen
11. Dinner & Show, Programmgestaltung und künstlerische Freiheit
13. Pünktlichkeit und verspätete Ankunft
14. Hausrecht, Verhalten, Zutrittsverweigerung und Sperre
17. Private Veranstaltungen, Firmenveranstaltungen und Sonderveranstaltungen
18. Teilnehmerzahl und garantierte Mindestanzahl bei Veranstaltungen
19. Dekoration, Aufbau, Technik und externe Dienstleister
20. Lieferungen, Lagerung und eingebrachte Gegenstände
21. Werbung, Name, Logo und öffentliche Kommunikation
22. Behörden, Genehmigungen, Musikrechte und gesetzliche Verpflichtungen
23. Technische Störungen und Betriebsstörungen
24. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
25. Haftung von The Grand Pearl
26. Haftung des Vertragspartners
27. Fundgegenstände und Rauchen
28. Rücktritts- und Beendigungsrechte von The Grand Pearl
29. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
31. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Weitergabe von Rechten
32. Vertragssprache, Schriftform und Nebenabreden
33. Beschwerden und Streitbeilegung
34. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
1. Anwendungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen von The Grand Pearl, insbesondere für Dinner & Show, Restaurantreservierungen, Gruppenreservierungen, private und betriebliche Veranstaltungen, Sonderveranstaltungen, Clubbings, After Show Partys, Gutscheine, Online-Buchungen, Zahlungslinks sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Neben- und Zusatzleistungen.
Sie gelten gegenüber Gästen, Kundinnen und Kunden, Veranstaltern, Firmenkunden, Agenturen, Reiseveranstaltern, Kooperationspartnern sowie sonstigen Vertragspartnern (gemeinsam nachfolgend „Vertragspartner“), unabhängig davon, ob die Buchung unmittelbar über The Grand Pearl, über ein elektronisches Buchungssystem, über Drittanbieter, schriftlich, telefonisch, per E-Mail, über soziale Medien oder in sonstiger Form erfolgt.
Mit Abgabe einer Reservierung, Buchung, Bestellung, Annahme eines Angebots oder Nutzung einer Leistung von The Grand Pearl anerkennt der Vertragspartner die Geltung dieser AGB. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, The Grand Pearl hat deren Geltung vorab ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2. Reservierung, Buchung und Zustandekommen des Vertrags
Reservierungen, Buchungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform, wobei Mitteilungen per E-Mail, Buchungssystem, Zahlungslink, Online-Reservierung, Social-Media-Nachricht oder sonstiger elektronischer Übermittlung der Schriftform gleichstehen, sofern aus ihnen der Inhalt der Erklärung und die Identität des Erklärenden nachvollziehbar hervorgehen.
Eine Reservierung oder Buchung wird erst mit ausdrücklicher schriftlicher, elektronischer oder systemseitiger Bestätigung durch The Grand Pearl verbindlich. Angebote, Preisangaben, Verfügbarkeiten oder sonstige Informationen auf Websites, in Buchungssystemen, über soziale Medien oder in sonstigen digitalen Kanälen sind freibleibend und unverbindlich, solange sie nicht durch The Grand Pearl ausdrücklich bestätigt wurden.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, vor Abschluss der Buchung sämtliche Angaben, insbesondere Datum, Uhrzeit, Personenanzahl, Kategorie, Leistung, Preis, Zahlungsart sowie allfällige Sonderwünsche, sorgfältig zu prüfen und allfällige Fehler unverzüglich zu korrigieren bzw. mitzuteilen. Nach Absendung einer Buchung oder Durchführung einer Zahlung können Änderungen nur mit Zustimmung von The Grand Pearl vorgenommen werden.
The Grand Pearl ist berechtigt, Reservierungen oder Buchungen abzulehnen, anzupassen oder zu stornieren, wenn falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gemacht werden, offensichtliche Preis- oder Systemfehler vorliegen, begründete Zweifel an Verfügbarkeit, Zahlungsfähigkeit, Sicherheit, Durchführbarkeit oder ordnungsgemäßem Ablauf bestehen oder der Vertragspartner in der Vergangenheit gegen wesentliche Pflichten verstoßen hat.
3. Buchungen über Drittanbieter
Erfolgt die Buchung über einen Drittanbieter, eine Plattform, eine Agentur, einen Reiseveranstalter oder einen sonstigen Vertriebspartner, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Für die Durchführung der Leistung vor Ort, die Hausordnung, Sicherheitsbestimmungen, Altersbeschränkungen, Sitzplatzzuweisung, Storno- und No-Show-Bedingungen sowie alle operativen Abläufe gelten jedoch jedenfalls diese AGB und die jeweiligen Vorgaben von The Grand Pearl.
Etwaige Ansprüche gegen Drittanbieter, insbesondere im Zusammenhang mit Zahlungsabwicklung, Plattformgebühren, technischen Buchungsfehlern oder Angaben auf fremden Websites, sind vom Vertragspartner unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen, soweit The Grand Pearl hierfür nicht zwingend gesetzlich einzustehen hat.
4. Preise, Abgaben und Zahlung
Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro und inklusive der jeweils anwendbaren gesetzlichen Steuern und Abgaben. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung angezeigten, angebotenen oder individuell schriftlich vereinbarten Preise.
Nicht ausdrücklich im gebuchten Leistungsumfang enthaltene Zusatzleistungen, insbesondere Getränke, Upgrades, Sonderwünsche, Verlängerungen, technische Leistungen, Dekorationen, zusätzliches Personal, externe Dienstleister, Sonderreinigungen, Sicherheitsleistungen oder sonstige Nebenleistungen, werden gesondert verrechnet.
Sollten sich gesetzliche Steuern, Abgaben, Gebühren, behördliche Kosten oder sonstige zwingende öffentliche Lasten nach Vertragsabschluss ändern oder neu eingeführt werden, ist The Grand Pearl berechtigt, diese Änderungen im gesetzlich zulässigen Ausmaß an den Vertragspartner weiterzugeben.
Die Zahlung hat über die von The Grand Pearl angebotenen Zahlungsmethoden, insbesondere Kreditkarte, Debitkarte, Zahlungslink, Banküberweisung, Online-Zahlung oder Zahlung vor Ort, zu erfolgen. Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, über welches die ursprüngliche Zahlung geleistet wurde, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vorgehensweise vereinbart wird.
Bankspesen, Rückbuchungsgebühren, Kosten von Zahlungsdienstleistern sowie Aufwendungen, die durch unrichtige Angaben, fehlende Deckung, Rücklastschriften oder vom Vertragspartner veranlasste Zahlungsprobleme entstehen, können dem Vertragspartner weiterverrechnet werden. Bei Zahlungsverzug ist The Grand Pearl berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, Mahnspesen sowie angemessene Rechtsverfolgungs- und Eintreibungskosten geltend zu machen.
5. Stornierung, No-Show und verspätete Stornierung
Sofern nicht im Einzelfall schriftlich abweichend vereinbart, ist eine kostenfreie Stornierung bis spätestens 4 Tage vor dem vereinbarten Reservierungs- oder Veranstaltungstermin möglich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens der schriftlichen Stornierung bei The Grand Pearl.
Bei Stornierungen innerhalb von 4 Tagen vor der Reservierung oder bei Nichterscheinen ist The Grand Pearl berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von EUR 50,00 pro Person zu verrechnen. Dies gilt auch dann, wenn die Reservierung erst innerhalb dieser 4-Tages-Frist vorgenommen wurde und dem Vertragspartner daher bereits bei Buchung erkennbar war, dass eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich ist.
Die Stornogebühr dient dem pauschalierten Ausgleich für reservierte Kapazitäten, Menü- und Personalplanung, Vorbereitungsleistungen, gebundene Sitzplätze, entgangene anderweitige Verwertung sowie sonstige Dispositionsnachteile. The Grand Pearl ist berechtigt, diese Gebühr über hinterlegte Kreditkartendaten, Anzahlungen, Zahlungslinks oder sonstige vereinbarte Zahlungsmittel einzuziehen.
Verspätetes Erscheinen, vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung oder die teilweise Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungsbestandteile begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Preisreduktion, Ersatzleistung oder Nachholung, sofern The Grand Pearl die Leistung ordnungsgemäß bereitgestellt hat.
6. Ausschluss des gesetzlichen Rücktrittsrechts bei terminbezogenen Leistungen
Bei Buchungen von Dinner & Show, Restaurantleistungen, Events, After Show Partys, Clubbings, Speisen, Getränken sowie sonstigen Freizeit-, Gastronomie- oder Veranstaltungsleistungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vereinbart werden, besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht des Verbrauchers nur insoweit, als zwingende gesetzliche Bestimmungen dies vorsehen.
Soweit für solche terminbezogenen Leistungen nach anwendbarem Recht kein Rücktrittsrecht besteht, richten sich Änderungen, Stornierungen und Nichterscheinen ausschließlich nach den bei Buchung vereinbarten Storno- und No-Show-Bedingungen.
7. Gruppenreservierungen und Anzahlungen
Für Gruppenreservierungen ab 15 Personen sowie für Reservierungen mit besonderem organisatorischem Aufwand ist The Grand Pearl berechtigt, eine Anzahlung oder sonstige Zahlungssicherheit zu verlangen. Die Reservierung wird in diesem Fall erst mit fristgerechtem Eingang der vereinbarten Anzahlung verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt wurde.
Wird eine vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, ist The Grand Pearl berechtigt, die reservierten Plätze, Flächen oder Räumlichkeiten ohne weitere Verpflichtung freizugeben und gegebenenfalls anderweitig zu vergeben.
Bei Gruppenreservierungen gilt die zuletzt schriftlich bestätigte Personenanzahl als garantierte Mindestanzahl, auf deren Grundlage Menü, Personal, Raumplanung und Abrechnung vorbereitet werden. Reduktionen der Personenanzahl bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch The Grand Pearl und können, insbesondere bei kurzfristiger Bekanntgabe, ganz oder teilweise verrechnet werden.
8. Altersbeschränkungen und Ausweispflicht
Die Dinner & Show ist ausschließlich Gästen ab vollendetem 16. Lebensjahr zugänglich. Die After Show Party ist ausschließlich Gästen ab vollendetem 21. Lebensjahr vorbehalten.
The Grand Pearl ist berechtigt, beim Einlass einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen. Kann der erforderliche Altersnachweis nicht erbracht werden oder bestehen begründete Zweifel an der Berechtigung zum Zutritt, kann der Einlass verweigert werden, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Rückerstattung, Ersatzleistung oder Schadenersatz entsteht.
9. Ticketkategorien, Sitzplatzzuweisung und Upgrades
Die Zuweisung von Sitzplätzen erfolgt durch The Grand Pearl unter Berücksichtigung der gebuchten Kategorie, der Gruppengröße, des Buchungszeitpunkts, der Saalplanung, der Verfügbarkeit, sicherheitsrelevanter Anforderungen sowie des geordneten Veranstaltungsablaufs.
Maßgeblich für die Einordnung einer Leistung ist die von The Grand Pearl festgelegte und gebuchte Preiskategorie, nicht hingegen die subjektive Einschätzung des einzelnen Gastes in Bezug auf Sicht, Entfernung, Atmosphäre, Tischlage, Nähe zur Bühne oder sonstige persönliche Erwartungen, sofern die wesentlichen Merkmale der gebuchten Kategorie eingehalten werden.
The Grand Pearl ist berechtigt, Gäste ohne Aufpreis in eine höherwertige Kategorie umzubuchen oder upzugraden. Ein solches Upgrade stellt keine Schlechterstellung dar und begründet weder einen Anspruch auf Rückerstattung noch einen Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten Sitzplatzposition. Eine Herabstufung in eine niedrigere Preiskategorie erfolgt grundsätzlich nicht; sollte sie aus außergewöhnlichen organisatorischen Gründen unvermeidbar sein, wird The Grand Pearl eine angemessene Lösung anbieten.
Bestimmte Tische, Sitzplätze, Reihen, Blickrichtungen oder Positionen gelten nur dann als verbindlich zugesichert, wenn diese von The Grand Pearl ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
10. Menü, Speisen, Getränke und besondere Ernährungsanforderungen
The Grand Pearl behält sich vor, Menübestandteile, Speisen, Zutaten, Beilagen, Präsentationsformen, Getränkeempfehlungen sowie Serviceabläufe aus saisonalen, qualitativen, kreativen, organisatorischen, lieferbedingten oder sonstigen sachlichen Gründen zu ändern, sofern eine insgesamt gleichwertige Leistung erbracht wird.
Unverträglichkeiten, Allergien, religiöse Ernährungsvorgaben, vegetarische, vegane oder sonstige besondere Essenswünsche sind spätestens bei der Reservierung vollständig und eindeutig bekanntzugeben. The Grand Pearl wird sich bemühen, solche Anforderungen nach Möglichkeit zu berücksichtigen, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Erfüllung verspätet, unvollständig oder unklar mitgeteilter Wünsche.
Das Mitbringen eigener Speisen, Getränke oder sonstiger Waren ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von The Grand Pearl gestattet. In diesem Fall können Stoppelgeld, Geschirr-, Service-, Kühl-, Lager-, Reinigungs- oder Entsorgungsgebühren gesondert verrechnet werden.
11. Dinner & Show, Programmgestaltung und künstlerische Freiheit
The Grand Pearl ist berechtigt, die Show, das künstlerische Programm, die Dramaturgie, Musik, Choreografie, Moderation, Künstlerinnen und Künstler, Besetzung, Bühnenbild, Licht, Ton, Reihenfolge, Dauer einzelner Programmpunkte sowie den gesamten künstlerischen und organisatorischen Ablauf nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen zu gestalten und anzupassen.
Änderungen der Besetzung, des Programms, der Reihenfolge, einzelner Showelemente oder technischer Umsetzungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Preisminderung oder Schadenersatz, sofern der Charakter der gebuchten Veranstaltung im Wesentlichen erhalten bleibt.
The Grand Pearl ist berechtigt, Veranstaltungen aus organisatorischen, technischen, künstlerischen, betrieblichen, behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen anzupassen, zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer Absage durch The Grand Pearl wird nach Maßgabe der Umstände eine Ersatzlösung, insbesondere Ersatztermin, Umbuchung, Gutschrift oder Rückerstattung, angeboten, soweit nicht höhere Gewalt oder eine gesonderte vertragliche Regelung entgegensteht.
12. After Show Party
Die After Show Party ist nicht automatisch Bestandteil einer Dinner & Show Buchung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als inkludierte Leistung bestätigt wurde. Ihre Durchführung, Dauer, musikalische Gestaltung, Besetzung, Öffnung einzelner Bereiche sowie der Einlass stehen unter dem Vorbehalt organisatorischer, sicherheitsrelevanter, behördlicher, technischer und betrieblicher Erfordernisse.
The Grand Pearl kann die After Show Party ändern, einschränken, verschieben oder absagen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Rückerstattung des Dinner & Show Preises entsteht, sofern die After Show Party nicht ausdrücklich als entgeltlicher und garantierter Bestandteil der konkreten Buchung vereinbart wurde.
Für die After Show Party gelten gesonderte Einlassbedingungen, insbesondere das Mindestalter von 21 Jahren, Dresscode, Sicherheitskontrolle, Kapazitätsgrenzen und die Entscheidung des Tür- und Sicherheitspersonals.
13. Pünktlichkeit und verspätete Ankunft
Der Vertragspartner und seine Gäste sind verpflichtet, rechtzeitig zur bekanntgegebenen Ankunftszeit zu erscheinen. Bei verspäteter Ankunft kann The Grand Pearl weder die vollständige Inanspruchnahme sämtlicher Menübestandteile noch den vollständigen Besuch aller Showteile garantieren.
Zur Wahrung des geordneten Ablaufs, der künstlerischen Darbietung sowie der Rücksichtnahme auf andere Gäste ist The Grand Pearl berechtigt, verspätet eintreffende Gäste erst zu einem geeigneten Zeitpunkt in den Saal zu begleiten. Aus einer verspäteten Ankunft ergeben sich keine Ansprüche auf Rückerstattung, Preisminderung, Ersatzleistung oder Nachholung.
14. Hausrecht, Verhalten, Zutrittsverweigerung und Sperre
The Grand Pearl übt in sämtlichen Räumlichkeiten das Hausrecht aus. Gäste haben sich gegenüber anderen Gästen, Mitarbeitenden, Künstlerinnen und Künstlern, Sicherheitskräften, Dienstleistern und sonstigen anwesenden Personen respektvoll, gesetzeskonform und dem Charakter der Veranstaltung angemessen zu verhalten.
The Grand Pearl ist berechtigt, Gästen den Zutritt zu verweigern, sie aus der Location zu verweisen oder die weitere Leistungserbringung zu beenden, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften, Hausordnung, Sicherheitsanweisungen, Altersbestimmungen, Dresscode, behördliche Vorgaben oder gegen ein angemessenes Verhalten verstoßen.
Dies gilt insbesondere bei aggressivem, beleidigendem, diskriminierendem, belästigendem, stark alkoholisiertem, störendem, sicherheitsgefährdendem, geschäftsschädigendem oder sonst unzumutbarem Verhalten. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Ersatzleistung oder Schadenersatz.
Bei schwerwiegendem oder wiederholtem Fehlverhalten ist The Grand Pearl berechtigt, den betreffenden Gast im gesetzlich zulässigen Umfang für zukünftige Besuche auszuschließen und intern zu sperren, wobei die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten sind.
15. Dresscode
The Grand Pearl kann für einzelne Veranstaltungen einen Dresscode empfehlen oder verbindlich vorgeben. Gäste haben dem gehobenen Charakter der Location und der jeweiligen Veranstaltung entsprechend gepflegt und angemessen gekleidet zu erscheinen.
Bei Sonderveranstaltungen, Clubnächten, After Show Partys oder geschlossenen Veranstaltungen können strengere Dresscode-Regelungen gelten. Bei offensichtlicher Nichteinhaltung eines kommunizierten Dresscodes oder einer Kleidung, die dem Anlass grob widerspricht, kann der Einlass verweigert werden, soweit dies sachlich gerechtfertigt und gesetzlich zulässig ist.
16. Gutscheine
Von The Grand Pearl ausgestellte Gutscheine können ausschließlich für Leistungen von The Grand Pearl eingelöst werden, sofern auf dem jeweiligen Gutschein nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Eine Barablöse, Verzinsung oder Auszahlung von Gutscheinen oder Restguthaben ist ausgeschlossen.
Ein Gutschein erlangt erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises Gültigkeit. Die Einlösung erfolgt nach Maßgabe der Verfügbarkeit, der jeweils gültigen Preise, der Reservierungsbedingungen, der Altersbeschränkungen und dieser AGB.
Gutscheine gelten ab Kaufdatum für die gesetzliche Gültigkeitsdauer nach österreichischem Recht. The Grand Pearl garantiert jedoch für die Dauer von 12 Monaten ab Kaufdatum die Einlösung zum ursprünglich gekauften Preis bzw. zum ursprünglich gekauften Leistungsumfang, sofern die betreffende Leistung weiterhin angeboten wird.
Nach Ablauf von 12 Monaten ab Kaufdatum bleibt der Gutschein im Wert des ursprünglich bezahlten Betrags gültig. Sollte sich der Preis der betreffenden Leistung zwischenzeitlich erhöht haben, ist die Differenz zwischen dem Gutscheinwert und dem im Zeitpunkt der Einlösung gültigen Preis vom Gast aufzuzahlen.
Werden mit einem Gutschein terminbezogene Leistungen gebucht, gelten für diese Buchung die jeweils anwendbaren Storno- und No-Show-Bedingungen. Eine nicht rechtzeitig stornierte oder nicht wahrgenommene Gutscheinbuchung kann daher zu einer Verrechnung der vereinbarten Stornogebühr führen.
17. Private Veranstaltungen, Firmenveranstaltungen und Sonderveranstaltungen
Für private Veranstaltungen, Firmenveranstaltungen, Clubbings, Presseevents, Konferenzen, Feiern, Produktpräsentationen und sonstige Sonderveranstaltungen gelten ergänzend das jeweilige Angebot, die Reservierungsbestätigung, der Veranstaltungsvertrag sowie allfällige individuell vereinbarte Storno-, Zahlungs- und Durchführungsbedingungen.
Die Räumlichkeiten und Flächen werden ausschließlich im Umfang der schriftlich bestätigten Vereinbarung bereitgestellt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, sofern sie für den Vertragspartner zumutbar sind, den Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen und durch sachliche Gründe, insbesondere Disposition, Sicherheit, Kapazität oder behördliche Vorgaben, gerechtfertigt sind.
Der Vertragspartner ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von The Grand Pearl nicht berechtigt, die ihm überlassenen Flächen ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben, weiterzuvermieten, unterzuvermieten, für andere Zwecke als vereinbart zu nutzen oder Dritten eigene Rechte an der Nutzung einzuräumen.
Ausstattung, Bewerbung, Durchführung und Gesamtcharakter der Veranstaltung müssen dem Niveau, dem Ansehen, den Sicherheitsanforderungen und dem Betriebskonzept von The Grand Pearl entsprechen. The Grand Pearl ist berechtigt, Veranstaltungen abzulehnen, einzuschränken, zu beenden oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn hierdurch der Betrieb, die Sicherheit, behördliche Vorgaben oder das Ansehen von The Grand Pearl gefährdet werden könnten.
18. Teilnehmerzahl und garantierte Mindestanzahl bei Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen mit Speisen, Getränken, Personal-, Technik- oder sonstigem Planungsaufwand ist die finale Personenanzahl bis spätestens zum schriftlich vereinbarten Zeitpunkt bekanntzugeben. Die zuletzt schriftlich bestätigte Personenanzahl gilt als garantierte Mindestanzahl und bildet die Grundlage für Vorbereitung und Abrechnung.
Zusätzliche Gäste, Speisen, Getränke, Personalstunden, Technik, Sicherheitsleistungen, Reinigungsaufwand oder sonstige Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet. Wird keine finale Personenanzahl bekanntgegeben, gilt die ursprünglich vereinbarte Personenanzahl als garantierte Mindestanzahl.
Bei wesentlichen Änderungen der Personenanzahl ist The Grand Pearl berechtigt, Raumplanung, Tischplan, Menüplanung, Serviceablauf, Personaleinsatz und Veranstaltungsflächen angemessen anzupassen.
19. Dekoration, Aufbau, Technik und externe Dienstleister
Dekorationen, technische Aufbauten, Bühnenaufbauten, Möbel, externe Geräte, Werbematerialien, Branding, Installationen oder sonstige Gegenstände dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von The Grand Pearl eingebracht, montiert, angeschlossen oder verwendet werden.
Sämtliche Gegenstände, Geräte und Installationen müssen den geltenden österreichischen Sicherheits-, Brandschutz-, arbeitsrechtlichen, gewerberechtlichen und behördlichen Vorschriften entsprechen. Montage-, Installations- und technische Arbeiten dürfen ausschließlich durch geeignetes Fachpersonal und nach Abstimmung mit The Grand Pearl durchgeführt werden.
The Grand Pearl ist berechtigt, nicht genehmigte, unsichere, störende, rechtswidrige oder den Betrieb beeinträchtigende Gegenstände entfernen zu lassen, außer Betrieb zu setzen oder deren Nutzung zu untersagen. Sämtliche daraus entstehenden Kosten trägt der Vertragspartner.
Externe Dienstleister, insbesondere Techniker, Künstler, DJs, Fotografen, Dekorateure, Caterer, Promoter oder sonstige Partner des Vertragspartners, dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit The Grand Pearl tätig werden und haben sämtliche Haus-, Sicherheits- und Behördenvorgaben einzuhalten.
20. Lieferungen, Lagerung und eingebrachte Gegenstände
Lieferungen für Veranstaltungen sind The Grand Pearl rechtzeitig vorab schriftlich anzukündigen und bedürfen der Bestätigung. The Grand Pearl ist berechtigt, Lieferzeiten vorzugeben sowie unzureichend beschriftete, verspätete, beschädigte, nicht angekündigte oder mit Gebühren belastete Sendungen abzulehnen.
Eine Lagerung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und nach Maßgabe freier Kapazitäten. The Grand Pearl übernimmt keine Haftung für Vollständigkeit, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl gelieferter, gelagerter oder eingebrachter Gegenstände, sofern kein zwingender gesetzlicher Haftungsgrund besteht.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche eingebrachten Gegenstände unverzüglich nach Ende der Veranstaltung zu entfernen. Nicht rechtzeitig entfernte Gegenstände können auf Kosten und Risiko des Vertragspartners gelagert, versendet, entsorgt oder an ein Fundamt übergeben werden.
21. Werbung, Name, Logo und öffentliche Kommunikation
Die Verwendung des Namens, Logos, Bildmaterials, Markenauftritts, der Adresse oder sonstiger Kennzeichen von The Grand Pearl für Werbung, Einladungen, Drucksorten, Websites, Social Media, Pressearbeit, Medienkooperationen oder sonstige öffentliche Kommunikation bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von The Grand Pearl.
Dies gilt insbesondere für Plakate, Programme, Flyer, Newsletter, Presseaussendungen, Online-Werbung, Eventplattformen, Sponsorenkommunikation und Social-Media-Kampagnen. The Grand Pearl ist berechtigt, eine bereits angekündigte oder beworbene Veranstaltung zu untersagen, einzuschränken oder zu stornieren, wenn ohne Zustimmung mit dem Namen oder Erscheinungsbild von The Grand Pearl geworben wird oder die Art der Bewerbung geeignet ist, dem Ansehen von The Grand Pearl zu schaden.
22. Behörden, Genehmigungen, Musikrechte und gesetzliche Verpflichtungen
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist der Vertragspartner verpflichtet, alle für seine Veranstaltung erforderlichen behördlichen Bewilligungen, Anzeigen, Genehmigungen, Nutzungsrechte, Musikrechte, AKM-Gebühren, urheberrechtlichen Freigaben, steuerlichen oder sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen und The Grand Pearl auf Verlangen nachzuweisen.
Der Vertragspartner hält The Grand Pearl hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Strafen, Verwaltungsstrafen, Abgaben, Gebühren, Forderungen Dritter, Rechtsverfolgungskosten und sonstiger Nachteile schad- und klaglos, die aus einer Verletzung der vorgenannten Pflichten entstehen.
Behörden, Kontrollorgane, Sicherheitsorgane sowie Mitarbeitende, Beauftragte oder Vertreter von The Grand Pearl sind berechtigt, die Veranstaltungsflächen jederzeit zu betreten, soweit dies zur Kontrolle, Sicherheit, Einhaltung behördlicher Vorgaben oder Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
23. Technische Störungen und Betriebsstörungen
The Grand Pearl haftet nicht für technische Störungen, Unterbrechungen oder Einschränkungen, die außerhalb des eigenen schuldhaften Einflussbereichs liegen, insbesondere bei Störungen von Internet, Strom, Wasser, Licht, Ton, technischen Anlagen, externen Dienstleistern, Netzbetreibern oder behördlich veranlassten Maßnahmen.
Ein Ausfall oder eine Einschränkung von WLAN, Internetverbindung, einzelnen technischen Zusatzleistungen oder nicht wesentlichen Nebenleistungen berechtigt nicht automatisch zu einer Rechnungsminderung, Rückerstattung oder Schadenersatzleistung, sofern die Hauptleistung im Wesentlichen erbracht werden kann.
24. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
The Grand Pearl haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen, Einschränkungen, Änderungen, Verschiebungen oder Absagen, die durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse verursacht werden, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von The Grand Pearl liegen.
Als höhere Gewalt oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse gelten insbesondere behördliche Anordnungen, Sicherheitsrisiken, technische Großstörungen, Stromausfälle, Naturereignisse, extreme Wetterereignisse, Streiks, Krankheit oder Ausfall wesentlicher Künstlerinnen, Künstler oder Leistungsträger, Lieferausfälle, Pandemien, Epidemien, Sperren, Demonstrationen, Terrorgefahr, Krieg, Unruhen oder sonstige Umstände, die eine Durchführung unmöglich, unzumutbar oder nur wesentlich verändert zulassen.
Kann eine Veranstaltung oder Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht vollständig oder nicht wie geplant durchgeführt werden, ist eine Rückzahlung in Geld ausgeschlossen, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. The Grand Pearl ist in diesen Fällen berechtigt, statt einer Geldrückzahlung eine angemessene Ersatzlösung anzubieten, insbesondere einen Ersatztermin, eine Umbuchung, eine Gutschrift oder einen Gutschein.
Bereits entstandene Kosten, gebundene Kapazitäten, vorbereitete Leistungen, externe Dienstleisterkosten, Personalplanung, Menüplanung, Technik- und Sicherheitskosten sowie sonstige Aufwendungen können bei der Festlegung einer Ersatzlösung angemessen berücksichtigt werden. Ansprüche auf Ersatz von Reise-, Hotel-, Transport-, Begleit-, Folge- oder sonstigen Vermögensschäden sind bei höherer Gewalt ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
25. Haftung von The Grand Pearl
The Grand Pearl haftet, soweit gesetzlich zulässig, nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, immaterielle Schäden, bloße Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, Garderobe, Wertsachen, technischen Geräten, Dekorationen, Lieferungen oder sonstigen eingebrachten Sachen haftet The Grand Pearl nicht, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich zur Verwahrung übernommen wurden oder zwingende gesetzliche Haftungsgründe bestehen.
26. Haftung des Vertragspartners
Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, Verluste, Aufwendungen und Folgeschäden, die durch ihn selbst, seine Gäste, Mitarbeitenden, Beauftragten, Dienstleister, Künstler, Subunternehmer, Besucher oder sonstige ihm zuzurechnende Personen verursacht werden.
Dies umfasst insbesondere Schäden an Gebäude, Einrichtung, Technik, Inventar, Dekoration, Böden, Wänden, Sanitäranlagen, Sicherheitsausstattung, Außenflächen sowie sonstigem Eigentum von The Grand Pearl oder Dritten.
Der Vertragspartner haftet auch für Schäden und Kosten, die aus der Überschreitung vereinbarter Gästezahlen, nicht genehmigten Aufbauten, unsachgemäßer Nutzung, Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften, behördliche Vorgaben oder diese AGB entstehen. The Grand Pearl ist berechtigt, bei größeren oder risikogeneigten Veranstaltungen den Nachweis einer geeigneten Veranstalterhaftpflichtversicherung zu verlangen.
27. Fundgegenstände und Rauchen
Zurückgelassene Gegenstände werden nach Möglichkeit für eine angemessene Frist aufbewahrt. Eine Rücksendung erfolgt ausschließlich auf Anfrage sowie auf Kosten und Risiko des Eigentümers. Gegenstände ohne erkennbaren Wert oder nicht abgeholte Gegenstände können nach Ablauf einer angemessenen Frist entsorgt oder dem zuständigen Fundamt übergeben werden.
Rauchen ist im Gebäude ausschließlich in ausdrücklich gekennzeichneten Bereichen gestattet, sofern solche Bereiche vorhanden sind. Bei Verstößen gegen Rauchverbote können Reinigungs-, Sanierungs-, Einsatz-, Geruchsneutralisierungs-, Ausfalls- oder sonstige Folgekosten verrechnet werden, insbesondere wenn Räume, Möbel, technische Anlagen oder Veranstaltungsbereiche beeinträchtigt, gesperrt oder nicht weiter genutzt werden können.
28. Rücktritts- und Beendigungsrechte von The Grand Pearl
The Grand Pearl ist berechtigt, Reservierungen, Buchungen oder Veranstaltungen zu stornieren, zu beenden oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen oder Anzahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden, falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden, der Zweck der Veranstaltung verschwiegen oder unrichtig dargestellt wurde, notwendige Genehmigungen fehlen, gesetzliche oder behördliche Vorgaben verletzt werden, Sicherheitsrisiken bestehen oder der reibungslose Betrieb bzw. das Ansehen von The Grand Pearl gefährdet erscheint.
Ein Rücktritt oder eine Beendigung ist ferner zulässig, wenn die Veranstaltung rechtswidrig ist, gegen die guten Sitten verstößt, eine Gefährdung von Gästen, Mitarbeitenden, Künstlerinnen und Künstlern oder Dritten zu erwarten ist oder höhere Gewalt bzw. nicht von The Grand Pearl zu vertretende Umstände die Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
In diesen Fällen bleiben Zahlungs-, Storno-, Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche von The Grand Pearl vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.
29. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Während Veranstaltungen können Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch The Grand Pearl, beauftragte Fotografen, Videografen, Medienpartner oder sonstige Dienstleister erstellt werden. Solche Aufnahmen können im gesetzlich zulässigen Umfang zu Dokumentations-, Marketing-, Social-Media-, Presse-, Archiv- und Kommunikationszwecken verwendet werden.
Gäste, die nicht aufgenommen werden möchten, werden ersucht, dies dem Team vor Ort rechtzeitig mitzuteilen. Eigene Foto- und Videoaufnahmen durch Gäste sind nur zulässig, soweit sie den Ablauf der Veranstaltung, die Show, andere Gäste, Künstlerinnen und Künstler, Mitarbeitende sowie Rechte Dritter nicht beeinträchtigen.
Professionelle Aufnahmen, kommerzielle Produktionen, Presseaufnahmen, Live-Übertragungen, Drohnenaufnahmen oder Aufnahmen mit zusätzlicher Technik bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von The Grand Pearl.
30. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass jene Daten verarbeitet werden, die zur Abwicklung von Reservierung, Zahlung, Veranstaltung, Kommunikation, Sicherheitsmaßnahmen, gesetzlichen Verpflichtungen und berechtigten betrieblichen Interessen erforderlich sind.
Bei Gruppen-, Firmen- oder Agenturbuchungen hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass betroffene Personen über eine allfällige Weitergabe ihrer Daten an The Grand Pearl sowie über die Verarbeitung im Zusammenhang mit der gebuchten Leistung informiert werden.
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils auf der Website von The Grand Pearl veröffentlichten Datenschutzerklärung.
31. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Weitergabe von Rechten
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt, von The Grand Pearl anerkannt, unbestritten oder mit der jeweiligen Forderung rechtlich unmittelbar zusammenhängend sind.
Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe, Abtretung, Übertragung, Weiterveräußerung oder kommerzielle Nutzung von Reservierungen, Buchungen, Gutscheinen, Veranstaltungsrechten oder sonstigen Ansprüchen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von The Grand Pearl, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
32. Vertragssprache, Schriftform und Nebenabreden
Vertragssprache ist Deutsch. Werden Informationen, Bestätigungen oder AGB in anderen Sprachen bereitgestellt, dient dies der besseren Verständlichkeit; bei Widersprüchen, Auslegungsfragen oder Unklarheiten ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Änderungen, Ergänzungen, Sondervereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch The Grand Pearl. Mündliche Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Elektronische Kommunikation per E-Mail, Buchungssystem oder Zahlungslink gilt als Schriftform im Sinne dieser AGB.
33. Beschwerden und Streitbeilegung
The Grand Pearl ist bemüht, Anliegen, Beanstandungen und Beschwerden rasch, sachlich und lösungsorientiert zu bearbeiten. Der Vertragspartner wird ersucht, allfällige Beanstandungen nach Möglichkeit unverzüglich vor Ort oder zeitnah schriftlich mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Abhilfe erfolgen kann.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich, soweit gesetzlich vorgesehen, an die jeweils zuständigen Stellen oder Plattformen zur alternativen Streitbeilegung wenden. Eine Verpflichtung von The Grand Pearl zur Teilnahme an einem solchen Verfahren besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder ausdrücklich erklärt wurde.
34. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung nicht bereits sachlich ausgeschlossen ist. Erfüllungsort und Zahlungsort ist Wien.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
Stand: Mai 2026